gesellschaftsrecht

Unsere Expertise im Gesellschaftsrecht umfasst alle Regelungen und Vorschriften, die sich von der Planung über die Gründung, den Betrieb bis hin zum Exit und die Auflösung von Gesellschaften beziehen.

Wir haben ein tiefgreifendes Verständnis und umfangreiche Kenntnisse über die verschiedenen Arten von Gesellschaften, ihre Rechte und Pflichten, die Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern, die Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen, die Finanzierung von Gesellschaften, sei es aus einer rechtlichen und steuerlichen, aber vor allem auch aus einer unternehmerischen und wirtschaftlichen Perspektive.

Wir beraten und begleiten Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und den Abschluss von Gesellschafterbeschlüssen sowie bei der Planung und Umsetzung von Kapitalmaßnahmen und Maßnahmen der Restrukturierung. Bei der Unternehmensinsolvenz stehen wir zur Seite und scheuen keine Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft sowie Gesellschafterstreitigkeiten.

Die Bedürfnisse von Unternehmensgründern, Start-ups, Unternehmern und Investoren verstehen und kennen wir und stellen sicher, dass rechtliche Anforderungen bei der Gründung und Führung von Gesellschaft erfüllt werden und das Unternehmen erfolgreich aufgebaut und geführt werden kann.